Estriche

CALCIUMSULFAT-ESTRICHE

Als Calciumsulfatestriche (CA)  werden Estriche bezeichnet, deren Bindemittel aus Calciumsulfathalbhydrat und/oder aus wasserfreiem Calciumsulfat (sogenannter Anhydrit) besteht. Mit Wasser reagierend entsteht Calciumsulfatdihydrat (Gips). Calciumsulfatestriche werden nach DIN EN 13813 mit CA gekennzeichnet und umgangssprachlich häufig als Anhydritestrich bezeichnet.

CAF

CAF sind nicht wasserbeständig und dürfen keiner andauernden Durchfeuchtung ausgesetzt werden. Sie sind deshalb nicht für den Einsatz in gewerblichen Nassräumen (Gefälle, Abfluss) oder für Außenanwendung geeignet. In häuslichen Feuchträumen (z.B. Bad) werden sie durch eine Verbundabdichtung geschützt. Bei späterer Durchfeuchtung ist ein höheres Schimmelrisiko als bei Zement- oder Gußasphaltestrich zu erwarten.

Außenbereich und Nassräume

Für Außenbereiche und Nassräume ist der Calciumsulfatestrich nicht geeignet (bzw. Gefälleausbildungen sind auch nicht möglich).

Einbau als Heizestrich

Bei Heizestrichen sind Dehnungsfugen notwendig, wenn die Seitenlänge der Estrichfläche mehr als 6 m beträgt. Außerdem sind Bewegungsfugen in Türdurchgängen bei mehreren hintereinander angeordneten Räumen innerhalb einer Wohnung notwendig.

CA nach DIN 18560-2

Aufgrund des geringen Schwindverhaltens weisen CA nicht das für CT übliche Schüsseln bzw. spätere Randabsenkungen auf und können großflächig mit geringem Fugenanteil verlegt werden. Sie werden als konventionell zu verarbeitender Estrich oder als Fließestrich eingebaut, sind früh begehbar und belastbar und relativ unempfindlich gegen Zugluft. Als Fließestriche können CA nach DIN 18560-2 auch mit CAF gekennzeichnet werden.

Restfeuchte

Vor Belagsverlegung, bzw. Voranstrich muss der CAF auf eine Restfeuchte von 0,5 %, als Heizestrich auf 0,3 % heruntertrocknen. Die Restfeuchte wird mit einem CM-Messgerät ermittelt. Ausgestemmter Anhydritestrich gilt als normaler Bauschutt, wenn keine organischen Bestandteile >5 % vorhanden sind.

Bautechnik und Verarbeitungshinweise

CAF-Fließestrich wird nach den Vorgaben der DIN 18560 und in den Festigkeitsklassen AE 12, 20, 30 oder 40 hergestellt. Entsprechend der zu erwartenden Verkehrslast gemäß DIN 1055 und der Art der Fussbodenkonstruktion wird eine Nennstärke zwischen 35 und über 90 mm eingebaut. Calciumsulfatestrich ist aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung stark saugfähig und daher muss die zu belegende Oberfläche (wie etwa durch Fliesen) vollflächig grundiert werden. Die sich auf der Oberfläche bildende Sinterschicht muss vor dieser Grundierung entfernt werden (beispielsweise durch Schleifen).

Normen:

ÖNORM B 2232

ÖNORM B 3732

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