Estriche

Industrieböden Monolithische Bodenplatte

Anwendungsbereich

Dieser Leitfaden gilt für die Herstellung von monolithischen Betonplatten, wobei die grundsätzlichen Regelungen der ÖNORM B 2211, der ÖNORM B 4710-1 und des ÖVBB-Merkblattes „Herstellung von faserbewehrten monolithischen Betonplatten“ zusammenfassend dargestellt, Ergänzungen angeführt und Ausführungshinweise angegeben werden.

Wesentliche Voraussetzungen für die Herstellung von monolithischen Betonplatten

Monolithische Betonplatten im Außenbereich sind gemäß ÖNORM B 4710-1 mit künstlichen Luftporen herzustellen und dürfen nicht geglättet werden.

Der Untergrund muss eben, frostsicher, ausreichend verdichtet (Nachweis) und darf keinesfalls gefroren und/oder schneebedeckt sein. Zwischen dem Untergrund und der monolithischen Betonplatte ist eine Gleitschicht (z.B. 2 x 0,3 mm PE-Folie) vorzusehen.

Hinweis

Die angeführten Hinweise wurden auf Basis umfangreicher Erfahrungen in der Praxis erstellt, damit die unterschiedlichen und hohen Anforderungen an meistens maschinell geglättete, häufig durch Einstreumaterialien vergütete Betonoberflächen bei monolithischen Betonplatten erfüllt werden können. Sie dienen, das Schadensrisiko zu minimieren.

Informationen

Untenstehende Informationen für den Bauherrn, Planer, Betonhersteller und Verwender und das Zusammenwirken aller Beteiligten sind für das Gelingen einer hochwertigen monolithischen Betonplatte notwendig. Die durchaus unterschiedlichen Vorgaben beim Einbau und beim Nacharbeiten müssen berücksichtigt werden. Es sind keine Hinweise zur Bemessung der monolithischen Betonplatten sowie Informationen zur Geometrie (Fugenteilung) oder Bewehrungsführung, aber auch keine speziellen Anforderungen an den Untergrund angeführt. Diesbezügliche Festlegungen sind seitens des Planers zu treffen.

Für die Herstellung

von monolithischen Betonplatten sind einerseits ein Betoneinbau in weicher, mit geringer Energie verdichtbarer Konsistenz (F52), andererseits eine möglichst rasche, vor allem gleichmäßige Erstarrung notwendig, damit die Fertigstellung der Betonoberfläche innerhalb eines optimalen Zeitfensters erfolgen kann. Der Zeitpunkt des Beginns der Oberflächenbearbeitung ist abhängig von z.B. Luft-, Untergrund- und Betontemperatur, Betonzusammensetzung und Luftbewegungen und ist vom Verarbeiter festzulegen. Bei günstigen Verhältnissen liegt dieser Zeitpunkt erfahrungsgemäß etwa 4 bis 7 Stunden nach Wasserzugabe bei der Betonherstellung.

Weichere Konsistenzen (F59) werden nicht empfohlen, da mit einer größeren Entmischungsgefahr des Betons im Zuge des Einbaus zu rechnen ist. Grundsätzlich kann auch eine steifere Konsistenz, z.B. F45, mit entsprechend höherem Verdichtungsaufwand eingebaut werden. Das Zeitfenster bis zur Oberflächenbearbeitung wird in diesem Fall üblicherweise kürzer.
Die Nachbehandlung in der Zeit zwischen dem Abziehen des Betons und der Oberflächenfertigstellung soll das Austrocknen der Zementleim- und Feinmörtelschicht verhindern. Sie wird in der Folge als Zwischennachbehandlung bezeichnet. Während der Herstellung von monolithischen Betonplatten und innerhalb der Nachbehandlungszeit müssen alle Maßnahmen gesetzt werden, die ein vorzeitiges Austrocknen des Betons verhindern. Abhängig von den Voraussetzungen wird eine Zwischennachbehandlung unmittelbar nach dem Einbau (z.B. bei späterem Beginn der Oberflächen-bearbeitung, ungünstigen Umgebungsbedingungen wie sehr hohe und niedrige Temperaturen oder Windangriff) empfohlen.

Zusatzstoffe

Latent hydraulische Zusatzstoffe vom Typ II, unter Berücksichtigung des k-Wert Konzeptes gemäß ÖNORM B 4710-1, können bei der Herstellung von Beton für monolithische Betonplatten verwendet werden, wobei die Eigenschaften des Betons hinsichtlich geringerer Wärmeentwicklung, guter Verarbeitbarkeit und ausreichender Erstarrung zu beurteilen sind.

Als Verarbeitungshilfe, wie etwa zur Stabilisierung des Frischbetons, können auch Zusatzstoffe vom Typ I verwendet werden.

Zu beurteilen ist das Zusammenwirken der Zusatzstoffe mit dem Zement, aber auch mit den übrigen Bestandteilen in der Betonrezeptur, vor allem hinsichtlich Konsistenzmund fertiggestellte monolithische Beton-Erstarrungsverhalten.

Fasern

Für den Einsatz von Fasern, vor allem von Stahlfasern, gilt das ÖVBB-Merkblatt „Herstellung von faserbewehrten monolithischen Betonplatten“ und die ÖVBB-Richtlinie „Faserbeton“.

Die Fasern sind in der Betonrezeptur zu berücksichtigen. Von Vorteil ist die Faserzugabe im Herstellwerk (üblicherweise in den Fahrmischer), da so eine entsprechend homogene Verteilung und Einmischung erzielt werden kann. Um eine gleichmäßige Verteilung der Fasern im Beton zu gewährleisten, ist eine ausreichende Mischzeit einzuhalten.

Stahlfasern, die an der Oberfläche zu liegen kommen, können korrodieren und beeinflussen das optische Erscheinungsbild.

Für die Betonkonsistenz F52 sind die jeweiligen Ausgangsstoffe, vor allem das anzuwendende Fließmittel, in einer optimierten Betonrezeptur zu verwenden. Die Auswahl der Betonkomponenten und deren richtige Zusammensetzung sind eine wesentliche Voraussetzung für die Herstellung von monolithischen Betonplatten. Der Einsatz einer Zwischennachbehandlung (z.B. Folienabdeckung oder zur Oberflächenbearbeitung empfohlenes Zwischennachbehandlungsmittel) ist vorab zu planen und bei der Bauausführung zu dokumentieren.

Zusatzmittel

Vor allem die Wirkung der Fließmittel ist bei monolithischen Betonplatten zu beachten. Aus den bereits angeführten Anforderungen hinsichtlich Konsistenz und Erstarrungsverhalten sind ein geeignetes Produkt und die optimale Dosierung dieses Produktes festzulegen. Das Fließmittel ist bei der Betonherstellung an der Mischanlage zu dosieren und einzumischen. Bei den heute üblichen PCE-Fließmitteln gibt es viele anwendungsbezogene Produkttypen, sodass auch für monolithische Betonplatten geeignete PCE-Produkte zur Verfügung stehen. Es ist durchaus üblich, dass bei unterschiedlichen Temperaturen unterschiedliche Produkte Verwendung finden. Bei der Kombination von Zusatzmitteln (z.B. Luftporenmittel, Verzögerer) ist deren Verträglichkeit, vor allem aber auch die gemeinsame Wirkung bei unterschiedlichen Temperaturen (Simulation Winter und Sommer) zu beurteilen. Bei der Anwendung von Einstreumaterialien und der Oberflächenbearbeitung durch Flügelglätten und Abscheiben ist die Verwendung von Luftporenmitteln nicht zulässig. Die Konsistenzeinstellung an der Baustelle durch Zugabe von Fließmittel ist zu vermeiden. Die Einstellung der Konsistenz hat durch den Betonhersteller zu erfolgen.

Einstreumaterialien

Einstreumaterialien zur Oberflächenvergütung von monolithischen Betonplatten müssen für diese Anwendung geeignet sein (z.B. DIN 1100). Insbesondere ist auf die Verträglichkeit (z.B. Druckfestigkeit, Festigkeitsentwicklung) des Einstreumaterials mit den üblicherweise verwendeten Betonsorten zu achten. Zusätzlich ist vom Lieferanten bzw. Hersteller des Einstreumaterials zeitgerecht ein positiver Praxisnachweis vorzulegen. Zur zielsicheren Herstellung der Betonplatten hat der Hersteller des Einstreumaterials den Nachweis einer Gleichmäßigkeit seiner Produktion (Dosiergenauigkeit analog ÖNORM B 4710-1) zu führen und vorzulegen.

Entscheidend bei der Anwendung sind der richtige Zeitpunkt für das Einarbeiten, die gleichmäßige Auftragsmenge und die geeignete Betonqualität an der Oberfläche der Betonplatte.

Die Glättarbeiten nach dem Einstreuen müssen vor dem Erstarrungsende des Betons abgeschlossen sein.

Die in der ÖNORM B 4710-1

angeführte Betonsortenkurzbezeichnung B2 gilt zwar als  Mindestanforderung hinsichtlich der abgedeckten Umweltklassen, muss aber hinsichtlich besonderer Anforderungen (z.B. Konsistenz, Sieblinie, Mehlkorngehalt) beurteilt werden.

Die Konsistenzeinstellung an der Baustelle durch Zugabe von Fließmittel ist möglichst zu vermeiden. Die Einstellung der Konsistenz hat durch den Betonhersteller zu erfolgen.

Eine Nachbehandlung des Betons nach der Fertigstellung der Oberfläche ist unbedingt vorzusehen und nachweislich zu dokumentieren.

Gesteinskörnungen

Im Hinblick auf die verwendeten Gesteinskörnungen sind beim Beton für monolithische Betonplatten keine besonderen Anforderungen zu berücksichtigen.

Eine günstige Sieblinie mit ausreichend Mehlkorn ist für eine weiche Einbaukonsistenz ohne Entmischung stets geeignet.

Die Beachtung des Mehlkorngehaltes ist für die Verarbeitung und auch für das Zusammenwirken mit Einstreumaterialien wesentlich.

Der Mehlkorngehalt sollte bei einem Größtkorn von 32 mm üblicherweise nicht weniger als etwa 360 kg/m3 betragen.

Betonherstellung

Bei der Betonherstellung ist zusätzlich zur exakten Einhaltung des Betonrezeptes auf eine möglichst geringe Schwankung der Konsistenz zu achten. Der für den Einbau vorgesehene Konsistenzbereich (F52) muss bei Übergabe des Betons eingehalten werden.

Der Beton muss innerhalb der vereinbarten Verarbeitbarkeitszeit – normgemäß maximal 105 Minuten – eingebaut und vollständig verdichtet sein.

Hinweise zur Festlegung des Betonrezeptes

Das für die Herstellung von monolithischen Betonplatten geeignete Betonrezept ist das Ergebnis einer Optimierung hinsichtlich guter Verarbeitbarkeit des Frischbetons, günstigem Erstarrungsverhalten zur rechtzeitigen Oberflächenbearbeitung und ausreichendem Blutwasser für die Einbindung der Einstreumaterialien. Zusätzlich sind Spannungen im jungen und erhärteten Beton zu berücksichtigen.

Diese Spannungen sollten möglichst gering sein. Die für die Nutzung erforderliche statische Festigkeit oder auch die Beständigkeit gegenüber Umwelteinflüssen (Expositionsklassen) sind ebenso zu berücksichtigen.

Eventuell zusätzlich erforderliche Eigenschaften, wie etwa eine geforderte Abreißfestigkeitsklasse, müssen bei der Rezepterstellung berücksichtigt werden.

Bei der Erstprüfung ist die Konsistenz des Frischbetons, insbesondere der Konsistenzverlauf innerhalb der Verarbeitungszeit, bei unterschiedlichen Temperaturbedingungen, zu beurteilen.

W/B-Werte 0,45 sind bei der Anwendung von Einstreumaterialien nicht geeignet. In derartigen Fällen sollte die Oberflächenvergütung durch Anwendung eines Hartkorn-Verbundestrichs ausgeführt werden.

Als geeignet wird Beton mit ausreichend Blutwasser nach der Verdichtung und einer Festigkeitsklasse C25/30 bzw. C30/37 angesehen.

Der Gesamtluftgehalt im Frischbeton hat bei einer Oberflächenbearbeitung durch Flügelglätten bzw. Abscheiben < 2,0 % bzw. < 3,5 % bei Beton mit Fasern zu betragen.

Vorteilhaft erscheint die Aufnahme einer Betonsorte in das Lieferverzeichnis des Transportbetonherstellers, welche die in diesem Leitfaden angeführten Empfehlungen und Eigenschaften erfüllt.

Einstreuen und Glätten

Das Einstreumaterial sollte so früh wie möglich, z.B. direkt nach dem Abziehen der Oberfläche mit einer Einstreuvorrichtung oder sofort nach der Begehbarkeit der Betonoberfläche gleichmäßig mittels Einstreuwagen oder händisch aufgebracht werden. Geeignete Vorbereitungsmaßnahmen (z.B. Aufrauen der Betonoberfläche mit Stahlbesen) zur Aufnahme der Einstreumaterialien haben sich in der Praxis bewährt.

Für das Einarbeiten der Einstreumaterialien werden geeignete Glättgeräte (Scheibenglätter, Flügelglätter) verwendet.

Beim Glätten ist darauf zu achten, dass keine signifikanten Unterschiede des Betonalters vorliegen. Der zu Betonierbeginn eingebaute Beton darf zum Zeitpunkt der Oberflächenbearbeitung das Erstarrungsende noch nicht erreicht haben. Der am Ende der Betonierung eingebaute Beton kann erst bearbeitet werden, wenn die Begehbarkeit auch in diesem Abschnitt vorliegt.

Erfolgt das Aufstreuen und Einarbeiten zu spät, also auf einer bereits erstarrten Betonoberfläche, können Hohllagen und Abplatzungen auftreten.

Einstreumaterialien müssen im eingebauten bzw. erhärteten Zustand einerseits die für den Anwendungsfall erforderliche Abriebfestigkeit und andererseits eine Schichtdicke von mindestens 2 mm aufweisen. Zur Vermeidung von Zwangsspannungen aufgrund unterschiedlicher Schichtdicke und für eine entsprechende Einbindung in die Betonmatrix wird die Schichtdicke auf maximal 4 mm begrenzt.

Nach Fertigstellen der Oberfläche ist eine wirksame Nachbehandlung, z.B. mit einem  Nachbehandlungsmittel oder durch Abdecken unbedingt und nachweislich notwendig.

Der Fugenschnitt sollte so früh wie möglich (ab etwa 6 Stunden nach Fertigstellung der Oberfläche) erfolgen.

Hinweise zum Betoneinbau

Vor dem Betoneinbau ist die ordnungsgemäße Ausführung der Vorarbeiten wie Erstellung der Randfugen (Wände 1 cm, Stützen 2 cm) sowie die Lage der Bewehrung und Heizleitungen zu kontrollieren und zu dokumentieren. Der Beton darf nur mit der vereinbarten Konsistenz innerhalb der festgelegten Verarbeitungszeit eingebaut werden. Zur Bewertung dieser Parameter ist vom Verwender der Lieferschein bei der Betonübergabe zu kontrollieren und im Zweifelsfall die Konsistenz zu prüfen.

Entspricht der Beton an der Einbaustelle nicht der Bestellung, darf die Konsistenz durch den Betonhersteller durch Zudosierung und Einmischung eines geeigneten Fließmittels – Mischzeit 1 Minute je m3, mindestens aber 5 Minuten – unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Dosierung laut Erstprüfung, korrigiert werden. Die Zugabe von Wasser an der Einbaustelle ist verboten.

Davon ausgenommen ist eine Wasserzugabe, welche vom Hersteller vorgesehen und am Lieferschein angeführt ist.

Die Betonoberfläche des frisch eingebauten Bodens ist vor Zugluft (hohe Luftgeschwindigkeit) und ungleichmäßiger Erwärmung (direkte Sonneneinstrahlung oder auch Heizgeräte) zu schützen. Die Luft- und Untergrundtemperatur muss mindestens + 5 °C (Tag und Nacht) betragen.

In der Zeit zwischen dem Abziehen des Betons und der Oberflächenfertigstellung durch Einstreuen und/oder Glätten darf die Betonoberfläche nicht austrocknen. Zur Verhinderung des Austrocknens der Zementleim- und Feinmörtelschicht kann eine Zwischennachbehandlung entweder durch Folienabdeckung oder Verwendung eines geeigneten Zwischennachbehandlungsmittels notwendig sein.

Qualitätssicherung

Für die Herstellung von monolithischen Betonplatten ist das Zusammenwirken vieler Beteiligter notwendig, wobei die vorausgehenden Schritte wie Planung und Ausschreibung in diesem Leitfaden nicht behandelt werden.

Zur Abstimmung der Betonsorte für einen optimalen Einbau und darauf abgestimmte Oberflächenbearbeitung ist eine Erstprüfung des Betons mit allen dafür vorgesehenen Ausgangsstoffen notwendig. Die Erstprüfung hat mit dem maximalen Fließmittelgehalt, bei der höchsten zu erwartenden Temperatur  (max. 32 °C) zu erfolgen.

Die Konformitätsprüfungen sind gemäß ÖNORM B 4710-1 durchzuführen. Eine Konformitätsprüfung durch den Verwender ist nur dann erforderlich, wenn in seinem Auftrag eine Änderung des Betonrezeptes durchgeführt wurde.

Zu Betonierbeginn sind die Konsistenz, Frischbetonrohdichte und der Luftgehalt im Frischbeton zu prüfen. Identitätsprüfungen, gemäß ÖNORM B 4710-1, beauftragt durch den Bauherrn oder dessen Stellvertreter (z.B. Planer) sollten bei Betonierungen von mehr als 3000 m² durch eine akkreditierte Prüfstelle durchgeführt werden.

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